Energie sparen und staatliche Pumpenprämie kassieren!
Jetzt wird Energiesparen staatlich gefördert: Zum 1. April 2009 hat die Bundesregierung ein Förderprogramm gestartet bei dem der Austausch von alten, ungeregelten Heizungspumpen gegen eine neue Hocheffizienzpumpe der Energieeffizienzklasse A mit einer staatlichen Pumpenprämie belohnt wird.
Nicht nur, dass Sie mit einer Hocheffizienzpumpe Energie und damit bares Geld einsparen - Nein - Jetzt wird das ganze sogar noch mit Geld vom Staat belohnt!
So einfach können Sie 3-fach sparen:
- Notieren Sie sich die Typenbezeichnung Ihrer bisherigen Pumpe und suchen Sie im WILO Austauschspiegel die passende Hocheffizienzpumpe
- Bestellen Sie die WILO Stratos PICO ab 178,50 Euro in unserem Online Shop und sparen damit über 50% gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers
- Beauftragen Sie einen Fachhandwerker vor Ort mit dem Tausch Ihrer alte Pumpe gegen die neue Hocheffizienzpumpe und sparen damit jede Menge Energie und somit bares Geld. Das Einsparpotential können Sie mit dem Pumpencheck online berechnen (ein Service der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online und dem Bundesumweltministerium).
- Kassieren Sie die staatliche Förderung in Höhe von 25% der Kosten, mindestens jedoch 100,00 Euro!
Weitere Informationen sowie den Online-Antrag finden sie unter www.wilo-hocheffizienz.de oder direkt bei der KfW Bankengruppe (Merkblatt Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung; Förderprogrammnummer 431, Punkt 3: Optimierung der Wärmeverteilung).
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Sie vorab zusammengefasst:
- Was wird gefördert?
Gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen.
Dazu zählt unter anderem die Verbesserung der Regelungstechnik Einbau von Hocheffizienzumwälz- und/oder -zirkulationspumpen (Effizienzklasse A). Der hydraulische Abgleich ist keine Voraussetzung.
- Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
- In welchem Umfang kann gefördert werden?
Der Zuschuss beträgt 25% der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung. Liegen die Kosten unter 400,00 Euro beträgt der Zuschuss 100,00 Euro. Bei Kosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt.
- Ist eine Kombination mit anderen Zuschüssen/Förderprogrammen möglich?
Eine Kombination der einzelnen Maßnahmen der Sonderförderung untereinander ist möglich. Die Kombination mit der Kredit- und Zuschussvariante im Programm "Energieeffizient Sanieren" sowie mit Zuschüssen und Krediten aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur ergänzenden Finanzierung ist möglich, sofern keine Doppelförderung der Maßnahmen vorliegt.
Für im vorliegenden Programm geförderte Maßnahmen ist eine steuerliche Förderung gemäß § 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) ausgeschlossen.
- Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen. Der Antrag muss bis spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich ist hier das Datum der Rechnungsstellung.
Gefördert werden nur Vorhaben, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden.
Eigenleistungen
Voraussetzung für die Förderung der Maßnahmen ist deren Durchführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks. Die Rechnungen müssen bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen (siehe Rechnungskopien).
Maßnahmen, die in Eigenleistungen durchgeführt werden, können grundsätzlich nicht gefördert werden. In diesem Fall sind auch die Materialkosten nicht förderfähig.
Quelle: kfw-foerderbank.de
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